AGB
Allgemeines:
Montage erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Bedingungen des Bestellers verpflichten den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten nach seinen Bedingungen auszuführen, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden.
Montagevoraussetzungen:
Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ungehindert und in einem Zuge durchgeführt werden kann.
Verschließbarer Aufenthalts- und Lagerraum, Gerüste, Rüst- und Hebezeuge, Hilfskräfte und Hilfsmittel zum Transport schwerer Gegenstände, Beleuchtungen, Betriebsstrom, Wasser und Heizmaterial, auch für die probeweise Inbetriebsetzung, sind uns kostenlos für die Dauer der Montage zur Verfügung zu stellen.
Der Besteller hat uns rechtzeitig vor Beginn von Schneid-, Schweiß-, Auftau-, Lötarbeiten oder dgl. auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) hinzugewiesen und er hat alle Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Gestellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) auf seine Kosten zu treffen. Eine Haftung für Schäden, die durch Arbeiten oben bezeichneter Art verursacht sind, wird nicht übernommen. Sofern der Lieferer doch haftbar sein sollte, beschränkt sich seine Haftung in jedem Falle der Höhe nach auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung.
Für alle während der Montage entstandenen Schäden, die durch nicht zum Montagepersonal des Lieferers gehörende Personen verursacht sind, oder für Abhandenkommen von Materialien, haftet der Besteller.
Die Anlage wird vom Lieferer probeweise in Betrieb gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen, so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen, auch wenn der Besteller hierbei nicht mitgewirkt hat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung.
Bedienung der Anlage:
Während der probeweisen Inbetriebsetzung wird das Bedienungspersonal des Bestellers von unserem Monteur in der Bedienung der Anlage eingewiesen.
Nebenarbeiten:
z.B. Maurer-, Verputz-, Erd- und Anstreicherarbeiten, Isolier-, Wasserinstallations- und Elektroarbeiten sind im Angebot nicht enthalten. Sie sind nur von uns zu leisten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendige Überstunden, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeiten nicht ein. Diese werden zusätzlich berechnet.
Vergütung:
Montagearbeiten sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gesondert zu vergüten:
1. Vorbereitungs-, Reise-, Arbeits- und Wartestunden
2. Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit einschließlich der Zuschläge.
3. Kosten für Hin- und Rückfahrt.
4. Auslösung und Übernachtungskosten.
5. Leihgebühren für Kältemittelbehälter.
Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme ohne Verschulden von uns, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragen. Den Monteuren sind die Stunden, die sie gearbeitet haben, zu bescheinigen. Über die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebsetzung ist dem Monteur bei seiner Abreise eine Bescheinigung auszustellen.
Zahlung:
Wenn nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Die Aufrechnung gegen Forderungen an uns ist ausgeschlossen.
Haftung und Mängel:
Für Mängel der Leistung einschließlich nicht erkennbarer Mängel haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die bei fachgerechter Handhabung- Bedienung und Wartung.
- bei Normalbetrieb innerhalb 6 Monate
- bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 3 Monate
- für Austauschgeräte reduziert sich diese Gewährleistungszeit um 50 %
vom Tage der Erfüllung ab gerechnet nachweisbar infolge schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden.
Liegt bei dem Schadenseintritt nur Fahrlässigkeit des Lieferers vor, so wird bei Leistungen im Rahmen der Gewährleistungen nur das verwendete Material unentgeltlich gestellt.
Anfallende Löhne sowie Fahrtauslagen sind zu erstatten.
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen:
Im Übrigen gelten auch für Montagearbeiten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bremen.
Stand: 07.05.2026